ZEV: Zusammenschluss zum Eigenverbrauch einfach erklärt

Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist eines der wirkungsvollsten Instrumente, um Solarstrom wirtschaftlich optimal zu nutzen – insbesondere für Mehrfamilienhäuser. Mit einem ZEV können mehrere Parteien – Eigentümer und Mieter – gemeinsam den auf dem Dach produzierten Solarstrom nutzen. Das erhöht den Eigenverbrauch massiv und macht Solaranlagen auf MFH endlich richtig rentabel. Doch wie funktioniert ein ZEV genau, welche rechtlichen Grundlagen gelten, und wie gründet man einen? Dieser umfassende Ratgeber erklärt alles Schritt für Schritt.

Was ist ein ZEV?

Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist ein rechtlicher Rahmen, der es mehreren Stromverbrauchern ermöglicht, gemeinsam Solarstrom von einer lokalen PV-Anlage zu beziehen. Der ZEV tritt gegenüber dem Energieversorger als ein einziger Kunde auf – mit einem einzigen Messpunkt am Netzanschluss. Intern wird der Stromverbrauch jeder Partei einzeln gemessen und abgerechnet.

Das Konzept wurde mit dem Energiegesetz (EnG) eingeführt und in den Artikeln 17 und 18 geregelt. Es ermöglicht, dass der Solarstrom nicht zum niedrigen Einspeisetarif ins Netz verkauft, sondern zum vollen Strompreis an die Teilnehmer im Gebäude verkauft werden kann. Das macht einen gewaltigen finanziellen Unterschied: Statt 8–12 Rp./kWh Einspeisevergütung erhält der Anlagenbetreiber 20–30 Rp./kWh vom internen Verbrauch – und die Teilnehmer profitieren trotzdem von günstigerem Strom als aus dem Netz.

Rechtliche Grundlagen: EnG Art. 17–18

Das Schweizer Energiegesetz (EnG) und die Energieverordnung (EnV) regeln den ZEV in den Artikeln 17 und 18. Die wichtigsten Bestimmungen sind:

ZEV in einem Mehrfamilienhaus einrichten

Die Gründung eines ZEV in einem Mehrfamilienhaus erfolgt in mehreren Schritten. Hier der typische Ablauf:

Schritt 1: Machbarkeitsprüfung

Zunächst muss geprüft werden, ob das Gebäude für einen ZEV geeignet ist. Entscheidend ist die verfügbare Dachfläche, die Anzahl der Wohneinheiten und der Gesamtverbrauch. Als Faustregel gilt: Die PV-Anlage sollte mindestens 10 % der Anschlussleistung des Gebäudes abdecken. Für ein MFH mit 10 Wohnungen und einer Anschlussleistung von 80 kVA wäre eine PV-Anlage mit mindestens 8 kWp erforderlich.

Schritt 2: Zustimmung der Eigentümer

Bei Stockwerkeigentum muss die Eigentümergemeinschaft dem ZEV mit qualifiziertem Mehr zustimmen. Bei einer einzelnen Eigentümerin genügt deren Entscheid. Mieter müssen informiert und zur Teilnahme eingeladen werden – eine Pflicht zur Teilnahme besteht nicht.

Schritt 3: Reglement erstellen

Ein ZEV-Reglement regelt die Rechte und Pflichten aller Teilnehmer. Es umfasst typischerweise die Tarifstruktur, die Abrechnungsmodalitäten, den Ein- und Austritt von Teilnehmern, die Kostenverteilung für Zähler und Infrastruktur sowie die Zuständigkeit für Betrieb und Wartung der PV-Anlage.

Schritt 4: Technische Installation

Neben der PV-Anlage braucht ein ZEV individuelle Stromzähler für jede Verbrauchseinheit (Smart Meter) sowie einen Summenzähler am Netzanschluss. Moderne ZEV-Lösungen nutzen intelligente Messsysteme, die den Verbrauch im 15-Minuten-Intervall erfassen und automatisch die Zuordnung von Solarstrom und Netzstrom berechnen.

Schritt 5: Anmeldung beim Energieversorger

Der ZEV muss dem lokalen Energieversorger gemeldet werden. Dieser passt den Netzanschluss an, installiert den Summenzähler und liefert künftig nur noch den Reststrom, den die PV-Anlage nicht deckt. Der Versorger rechnet nur noch mit dem ZEV als Ganzes ab – nicht mehr mit den einzelnen Mietparteien.

Abrechnung und Metering

Die Abrechnung in einem ZEV ist der komplexeste Teil. Für jede Abrechnungsperiode (typischerweise monatlich oder quartalsweise) muss berechnet werden, wie viel Solarstrom jede Partei verbraucht hat und wie viel Reststrom aus dem Netz bezogen wurde. Dazu gibt es verschiedene Verteilmodelle:

Spezialisierte Abrechnungsdienstleister wie Smart Energy Link, Ormera oder Strom365 bieten Komplettlösungen für die ZEV-Abrechnung an. Die Kosten liegen typischerweise bei CHF 3–8 pro Wohneinheit und Monat. Diese Lösungen umfassen die Zählerinfrastruktur, die automatische Ablesung, die Berechnung der Stromverteilung und die Rechnungsstellung an die Teilnehmer.

💡 Virtuelle ZEV: Die Zukunft?

Mit dem revidierten Energiegesetz sind seit 2025 auch virtuelle ZEV möglich («Lokale Elektrizitätsgemeinschaften» oder «Lokal Strom»). Dabei können sich Verbraucher über Grundstücksgrenzen hinweg zusammenschliessen – der Strom fliesst über das öffentliche Netz und wird virtuell zugeordnet. Das eröffnet völlig neue Möglichkeiten für Quartiere und Nachbarschaften.

Vorteile für Eigentümer

Für Eigentümer bietet ein ZEV zahlreiche Vorteile gegenüber der reinen Einspeisung des überschüssigen Solarstroms. Der Eigenverbrauchsanteil steigt in einem MFH mit ZEV typischerweise auf 60–80 % – gegenüber 25–35 % bei einem EFH ohne Speicher. Das bedeutet, dass ein Grossteil des Solarstroms zum vollen Strompreis verwertet wird statt zum niedrigen Einspeisetarif.

Konkret: Bei einem MFH mit 30 kWp PV-Anlage und 10 Wohnungen kann der jährliche Mehrertrag durch den ZEV gegenüber reiner Einspeisung bei CHF 3’000–5’000 liegen. Zudem macht der ZEV die Immobilie attraktiver für Mieter, die von günstigem und ökologischem Strom profitieren. Die PV-Anlage wird dadurch zu einem Wettbewerbsvorteil auf dem Mietmarkt.

Vorteile für Mieter

Auch Mieter profitieren erheblich von einem ZEV. Sie erhalten günstigen Solarstrom direkt vom Dach, ohne selbst investieren zu müssen. Der interne Stromtarif in einem ZEV liegt typischerweise 10–20 % unter dem Tarif des lokalen Versorgers. Gleichzeitig beziehen Mieter automatisch Ökostrom – ein Vorteil, der zunehmend geschätzt wird.

Mieter behalten dabei alle Rechte: Sie können den ZEV jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten verlassen und zum regulären Versorger zurückkehren. Der interne Tarif darf nie höher sein als das vergleichbare Stromprodukt des lokalen Versorgers. Zudem erhalten Mieter eine transparente Abrechnung, die den Anteil an Solarstrom und Netzstrom separat ausweist.

Praxisbeispiel: ZEV in einem 12-Parteien-MFH

Ein konkretes Beispiel illustriert die Wirtschaftlichkeit: Ein MFH mit 12 Wohnungen im Kanton Zürich erhält eine 40-kWp-PV-Anlage auf dem Flachdach. Die Investitionskosten betragen CHF 56’000, abzüglich EIV von ca. CHF 18’000 verbleiben Nettokosten von CHF 38’000. Die Anlage produziert rund 38’000 kWh pro Jahr.

Im ZEV werden rund 70 % des Solarstroms direkt im Haus verbraucht (26’600 kWh). Bei einem internen Tarif von 22 Rp./kWh ergibt sich ein Ertrag von CHF 5’852 pro Jahr aus dem Eigenverbrauch. Die restlichen 30 % (11’400 kWh) werden zum Einspeisetarif von 10 Rp./kWh ins Netz verkauft – CHF 1’140 zusätzlich. Der Gesamtertrag beträgt somit rund CHF 7’000 pro Jahr. Die Anlage amortisiert sich in gut 5 Jahren – deutlich schneller als bei reiner Einspeisung.

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Häufige Herausforderungen und Lösungen

Die Gründung eines ZEV ist nicht ohne Hürden. Die häufigsten Herausforderungen und deren Lösungen sind:

Fazit

Der ZEV ist ein leistungsstarkes Instrument, um Solarstrom auf Mehrfamilienhäusern wirtschaftlich optimal zu nutzen. Er erhöht den Eigenverbrauch drastisch, senkt die Amortisationszeit der PV-Anlage und bietet Mietern günstigen Ökostrom. Mit der Ausweitung auf virtuelle ZEV und lokale Elektrizitätsgemeinschaften wird das Modell noch attraktiver. Wer ein MFH besitzt oder verwaltet, sollte die Möglichkeit eines ZEV unbedingt prüfen – die wirtschaftlichen Vorteile sind überzeugend.